Vor-Ort-Beratung


Auf einen Blick

Was? Förderung von Vor-Ort-Beratungen für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen

Für wen? Alle Gebäude-/Haus-/Wohnungseigen-tümer, insbesondere private Haushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), aber auch Wohnungsunternehmen und -genossenschaften

Wie? Zuschüsse
Wie viel? Ein-/Zweifamilienhäuser: bis 800 Euro, ab drei Wohneinheiten: bis 1.100 Euro, Vorstellung des Energieberatungsberichts bei einer WEG: 500 Euro

Wo? Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
 
Wann? Ab 1. März 2015


Die Vor-Ort-Beratung in aller Kürze
In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Wohngebäude mit 40 Millionen Wohneinheiten. Ein Großteil dieser Gebäude weist nach heutigem Stand eine wenig optimale Energiebilanz auf. Um das zu ändern und um Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäu-den anzustoßen, setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf eine verbesserte Energieberatung. Insbesondere pri-vate Haushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sollen unabhängige und verlässliche Informationen erhalten, um den eigenen Energieverbrauch besser verstehen und einschätzen zu können. Das optimierte Programm „Vor-Ort-Beratung“ gilt ab 1. März 2015.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
1. Attraktivere Zuschüsse:
Berater erhalten nun für eine Vor-Ort-Beratung eine Zu-wendung in Höhe von bis zu 60 Prozent (bisher 50 Prozent) der förderfähigen Beratungskosten. Der Höchstzuschuss beträgt für Ein- oder Zweifamilienhäuser 800 Euro (bisher 400 Euro), für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten 1.100 Euro (bisher 500 Euro). Neu ist für WEG eine einmalige Zuwendung in Höhe von maximal 500 Euro, die die Berater dafür erhalten, dass sie den Energieberatungsbericht bei Eigentümerversammlungen oder Sitzungen des Beirats erläutern.

 
2. Neue Wahlmöglichkeit
zwischen KfW-Effizienzhaus oder Sanierungsfahrplan mit Einzelmaßnahmen:Bisher musste die Beratung einerseits auf ein KfW-Effizi-enzhaus hinführen. Andererseits musste der Berater zwei Vorgehensweisen zur Erreichung dieses energetischen Stan-dards aufzeigen: eine Komplettsanierung und eine Sanierung in Schritten. Dagegen können Gebäudebesitzer nun gezielt wählen, ob sie ein Sanierungskonzept für ein KfW-Effizienz-haus erhalten möchten oder einen Sanierungsfahrplan, der darstellt, wie das Gebäude mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen (Einzelmaßnahme oder Maßnahmenkombinati-on) umfassend energetisch saniert werden kann.

 
3. Erweiterter Geltungsbereich:
Die Förderung gilt ab 1. März 2015 für alle Wohngebäude, für die bis zum 31. Januar 2002 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige eingereicht wurde (acht Jahre länger rückwirkend als bislang). Eine erneute Förderung kann ab März 2015 schon nach vier statt bislang nach acht Jahren beantragt werden

4. Übersichtlicherer Beratungsbericht:
Vielen Eigentümern war der Beratungsbericht in der Vergangenheit zu lang und zu unübersichtlich. Deshalb müssen die Ergebnisse des Berichts zukünftig kompakt und einfach dargestellt werden. Neu ist beispielsweise, dass bei einem Sanierungsfahrplan die Einsparung an Energie, Energiekosten sowie CO2-Emissionen für jeden Sanierungsschritt ersichtlich sein muss.

5. Besser in Kombination:
Die Beratung darf mit anderen öffentlichen Fördermitteln der Länder und/oder Kommunen kombiniert werden. Dabei dürfen die Fördermittel 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

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