Auf einen Blick
Für wen? Alle Gebäude-/Haus-/Wohnungseigen-tümer, insbesondere private Haushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), aber auch Wohnungsunternehmen und -genossenschaften
Wo? Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Die Vor-Ort-Beratung in aller Kürze
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Berater erhalten nun für eine Vor-Ort-Beratung eine Zu-wendung in Höhe von bis zu 60 Prozent (bisher 50 Prozent) der förderfähigen Beratungskosten. Der Höchstzuschuss beträgt für Ein- oder Zweifamilienhäuser 800 Euro (bisher 400 Euro), für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten 1.100 Euro (bisher 500 Euro). Neu ist für WEG eine einmalige Zuwendung in Höhe von maximal 500 Euro, die die Berater dafür erhalten, dass sie den Energieberatungsbericht bei Eigentümerversammlungen oder Sitzungen des Beirats erläutern.
zwischen KfW-Effizienzhaus oder Sanierungsfahrplan mit Einzelmaßnahmen:Bisher musste die Beratung einerseits auf ein KfW-Effizi-enzhaus hinführen. Andererseits musste der Berater zwei Vorgehensweisen zur Erreichung dieses energetischen Stan-dards aufzeigen: eine Komplettsanierung und eine Sanierung in Schritten. Dagegen können Gebäudebesitzer nun gezielt wählen, ob sie ein Sanierungskonzept für ein KfW-Effizienz-haus erhalten möchten oder einen Sanierungsfahrplan, der darstellt, wie das Gebäude mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen (Einzelmaßnahme oder Maßnahmenkombinati-on) umfassend energetisch saniert werden kann.
Die Förderung gilt ab 1. März 2015 für alle Wohngebäude, für die bis zum 31. Januar 2002 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige eingereicht wurde (acht Jahre länger rückwirkend als bislang). Eine erneute Förderung kann ab März 2015 schon nach vier statt bislang nach acht Jahren beantragt werden
4. Übersichtlicherer Beratungsbericht:
Vielen Eigentümern war der Beratungsbericht in der Vergangenheit zu lang und zu unübersichtlich. Deshalb müssen die Ergebnisse des Berichts zukünftig kompakt und einfach dargestellt werden. Neu ist beispielsweise, dass bei einem Sanierungsfahrplan die Einsparung an Energie, Energiekosten sowie CO2-Emissionen für jeden Sanierungsschritt ersichtlich sein muss.
5. Besser in Kombination:
Die Beratung darf mit anderen öffentlichen Fördermitteln der Länder und/oder Kommunen kombiniert werden. Dabei dürfen die Fördermittel 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.