Wohnungsbau
Die ILB bietet Ihnen Zuschüsse und Darlehen des Landes Brandenburg für die Wohnungsbauförderung. Mit den Programmen der KfW und eigenen Finanzierungen runden wir unser Angebot ab.
Die ILB fördert die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist die nachhaltige Einsparung von Wärmeenergie zur Minderung von CO2-Ausstoß und die Beseitigung baulicher Missstände in selbst genutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen.
Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen.
Die Einkommensgrenzen gelten für den Zeitraum der letzten zwei Kalenderjahre vor Antragseingang. Sie bemessen sich nach den positiven Einkünften des Steuerrechts. Das Einkommen weisen Sie in Form von Einkommenssteuerbescheiden nach. Wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, führt das zu einer Zusatzförderung.
Was wird gefördert?
Die ILB vergibt Fördermittel für die Modernisierung und Instandsetzung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Wohnungen müssen vor dem 2 Februar 2002 errichtet worden sein.
- Die Kosten der Maßnahme betragen mindestens 500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche.
- Die energetische Sanierung erfolgt mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend der Energiesparverordnung (EnEV).
Die Maßnahme ist an eine so genannte Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst
- innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
- „Vorranggebiete Wohnen“ und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung", wenn sich diese in Städten der regionalen Wachstumskerne, in Stadtumbaustädten, Ober bzw. Mittelzentren oder innerhalb der Anlage 3 zu dieser Richtlinie befinden.
Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzung auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".